AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mördernacht, Inhaberin Daniela Haindl-Vilzmann, Messerzeile 10, 84489 Burghausen (nachfolgend „Mördernacht“ genannt).

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Mördernacht bietet Ticket-Gutscheine für die Inanspruchnahme von Erlebnis-Leistungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) Dritter (nachfolgend “ Veranstalter“ genannt) an.
Der jeweilige Dritte ist Veranstalter der Leistung. Mördernacht vermittelt Leistungen der Veranstalter.

2.
Auf den Erwerb von Ticket-Gutscheinen oder die Inanspruchnahme von Vermittlungsleistungen von Mördernacht durch Einlösen eines Ticket-Gutscheins für eine bestimmte Veranstaltung finden ausschließlich die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

§ 2 Produkte von Mördernacht
Produkte von Mördernacht sind Ticket-Gutscheine.
Ein solcher Ticket-Gutschein ist ein Gutschein für eine abschließende Auswahl von hierfür festgelegten Veranstaltungen.
Der Inhaber eines Ticket-Gutscheins ist berechtigt, den Ticket-Gutschein gegen ein Ticket für eine Veranstaltung bei einem der verfügbaren Veranstalter einzulösen.

§ 3 Vermittlungsleistung von Mördernacht1.
Mördernacht trifft aus einer Vielzahl von Veranstaltungen verschiedener Veranstalter eine Auswahl und präsentiert diese in den Veranstaltungsbeschreibungen auf dieser Website.

2.
Die Durchführung der Veranstaltungen obliegt alleine dem jeweiligen Veranstalter, der von Mördernacht sorgfältig ausgewählt wird.
Der Vertrag über die Inanspruchnahme der jeweiligen Veranstaltung kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer an einer Veranstaltung und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

Mördernacht ist also Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter. Die Erfüllung der vermittelten Veranstaltung stellt keine Leistungspflicht von Mördernacht dar.
Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters Anwendung, die Ihnen vor Einlösung eines Ticket-Gutscheins zur Reservierung einer bestimmten Veranstaltung zur Kenntnis gebracht werden.

§ 4 Veranstaltungsbeschreibung
Mördernacht bemüht sich, die zur Vermittlung angebotenen Veranstaltungen korrekt und möglichst exakt zu beschreiben.
Die Inhalte der Veranstaltungsbeschreibungen sowie die Abläufe einer Veranstaltung können jedoch Änderungen unterliegen. Mördernacht ist um eine stetige Aktualisierung der Veranstaltungsbeschreibungen auf diesen Webseiten bemüht.

§ 5 Zustandekommen des Vertrags über Ticket-Gutscheine
1.
Die Präsentation der Ticket-Gutscheine auf den Webseiten von Mördernacht stellt kein bindendes Angebot von Mördernacht auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Sie werden hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

2.
Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop geben Sie ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Ticket-Gutscheine ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennen Sie auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit Mördernacht allein maßgeblich an.

3.
Mördernacht bestätigt den Eingang Ihrer Bestellung durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestell-Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Mördernacht dar. Sie dient lediglich Ihrer Information, dass die Bestellung bei Mördernacht eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung von Mördernacht in der verbindlichen Auftragsbestätigung.

§ 6 Einlösen von Ticket-Gutscheinen
1.
Ein Ticket-Gutschein kann von Ihnen sodann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren auf den Webseiten von Mördernacht unter der Rubrik „Termin reservieren“ für eine bestimmte Veranstaltung eingelöst werden.
Die auf den Webseiten von Mördernacht aufgeführten Veranstaltungen stellen dabei kein verbindliches Angebot dar.
Mit dem Einlösen des Ticket-Gutscheins für eine bestimmte Veranstaltung geben Sie ein verbindliches Angebot gerichtet auf die Reservierung der von ihnen ausgewählten Veranstaltung ab.

2.
Mördernacht bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer verbindlichen Reservierungsanfrage auf elektronischem Wege. Diese Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Mördernacht dar. Sie dient lediglich Ihrer Information, dass die verbindliche Reservierungsanfrage bei Mördernacht eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Reservierungsbestätigung von Mördernacht.

3.
Alternativ kann eine bestimmte Veranstaltung auch telefonisch unter +49 (0)151/57 00 05 50 (Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr) oder per Email an info@moerdernacht.de reserviert werden. Eine verbindliche Reservierung kommt dabei erst durch die Reservierungsbestätigung durch Mördernacht zustande.

§ 7 Widerrufsrecht des Verbrauchers
Sind Sie Verbraucher und wurde ein Vertrag mit Mördernacht über den Erwerb eines Ticket-Gutscheins unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite von Mördernacht geschlossen, so haben Sie das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 8 Preise, Versandkosten, Zahlung
1.
Der angegebene Preis der Ticket-Gutscheine ist bindend. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.

2.
Soweit Sie den Versand von Ticket-Gutscheinen oder Tickets per Post wählen, berechnet Mördernacht eine Versandkostenpauschale in Höhe von jeweils 3,00 €.

3.
Sie haben die Auswahl unter den im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsarten.

§ 9 Übertragbarkeit von Ticket-Gutscheinen; Untersagung des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs
1.
Ticket-Gutscheine sind übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden.
Auch nach Einlösung eines Ticket-Gutscheins können die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter auf einen Dritten übertragen werden.
Bei Übertragung eines Ticket-Gutscheins oder bei Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter nach Einlösung des Ticket-Gutscheins ist der jeweilige Inhaber des Ticket-Gutscheins verpflichtet, auf die Geltung dieser AGB und der AGB des jeweiligen Veranstalters hinzuweisen und diese vor der Übertragung demjenigen, an den der Ticket-Gutschein oder die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Veranstalter übertragen werden, zur Kenntnis zu bringen.

2.
Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Ticket-Gutscheinen ist untersagt, es sei denn, Sie treffen mit Mördernacht eine abweichende schriftliche Vereinbarung.

§ 10 Ihre Mitwirkungspflichten nach Reservierung
1.
Der übersandte Ticket-Gutschein ist nach Einlösung zum gebuchten Veranstaltungstermin mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Andernfalls sind Sie nicht zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung berechtigt.

2.
Erscheinen Sie zu einer gebuchten Veranstaltung nicht und haben Sie Ihre Teilnahme nicht spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin abgesagt, verfällt der für die Reservierung der Veranstaltung eingesetzte Ticket-Gutschein ersatzlos.

§ 11 Mindestteilnehmerzahl
Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von 40 Personen kann eine Reservierung aufgehoben werden, wenn in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu dem Ihnen spätestens die entsprechende Erklärung zugegangen sein muss, und Sie zudem in der Reservierungsbestätigung auf diese Angaben hingewiesen wurden.
Mördernacht wird eine etwaige Aufhebung der Reservierung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklären; sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für Mördernacht früher ersichtlich werden, erfolgt die Erklärung unverzüglich. In diesem Fall können Sie entweder die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen für den Ticket-Gutschein verlangen oder Ihren Ticket-Gutschein für eine andere hierfür erhältliche und verfügbare Veranstaltung einlösen.

§ 12 Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung von Mördernacht richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt.
Mördernacht haftet
– in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden seiner Organe und leitenden Angestellten,
– dem Grunde nach jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
– außerhalb seiner Pflichten dem Grunde nach für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, Mördernacht kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen.
– der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Ein Mitverschulden Ihrerseits ist Ihnen anzurechnen.
Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von Ihnen gegenüber Mördernacht zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung von Mördernacht ausgeschlossen, sofern Sie nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweisen.

§ 14 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht Ihrerseits besteht nur, wenn Ihre zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 15 Datenschutz
Mördernacht wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes beachten. Im Übrigen verweist Mördernacht auf seine Datenschutzerklärung.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand1.
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Mördernacht und Ihnen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem Sie seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Mördernacht ist der Sitz von Mördernacht , sofern es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Haftung für Links
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